SCHWIMM-GESCHICHTEN
Nicht schwimmen zu können sei ebenso sehr ein Zeichen grober Unbildung wie nicht lesen zu können. Dieser Ansicht war man im antiken Rom – und die Feststellung „neque litteras didicit nec natare“ (jemand habe „weder die Buchstaben noch zu schwimmen erlernt“) war ein gebräuchliches abschätziges Urteil.
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